Beratungslehrkraft
Beratung an der Haidachschule
Laut Schulgesetz ist Beratung ein wesentlicher Bestandteil des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Schulen und auch Aufgabe eines jeden Lehrers. Die Komplexität des Schulalltags erfordert aber häufig eine Beratung, die in einem geschützten Rahmen ohne Zeitdruck stattfinden kann. Für diese Beratung wurden von den Regierungspräsidien an den Schulen Beratungslehrkräfte bestellt, die durch eine zusätzliche Ausbildung qualifiziert wurden.
Anette Kissling
Beratungslehrkraft
Grundsätze der Beratung
Vertraulichkeit
Alle Anfragen und Gespräche werden vertraulich behandelt. Beratungslehrer stehen unter Schweigepflicht.
Freiwilligkeit
Eine Beratung ist nur dann erfolgversprechend, wenn die Ratsuchenden selbst zu Veränderungen motiviert sind.
Unabhängigkeit
Die Beratung orientiert sich ausschließlich an den Anliegen der Ratsuchenden und fachlichen Kriterien.
Kostenfreiheit
Unsere Angebote sind für Ratsuchende kostenlos.
Angebote für …
Schüler/innen
Manchmal läuft es mit der Schule einfach nicht rund. Eine Beratung erfolgt z. B. wenn
… es Dir schwerfällt, zu lernen oder Dich zu konzentrieren.
… du Angst vor Prüfungen oder vor der Schule hast.
… du Schwierigkeiten im sozialen Bereich hast.
Eltern
Schulschwierigkeiten sind nichts Ungewöhnliches. Eine Beratung erfolgt z.B. bei Themen wie
… Problemen Ihres Kindes rund um Lernen, Motivation und Konzentration.
… Angst, Schulvermeidung, Schulunlust.
… schulischen Konflikten.
Lehrkräfte
Wir unterstützen Sie beispielsweise durch Beratung z. B.
… im Umgang mit Schülerinnen und Schülern und mit deren Auffälligkeiten im Lern- und Arbeitsverhalten sowie deren Lernschwierigkeiten.
